Stellenbeschreibung für examinierte(r) Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen in der ambulanten Pflege

Stellenbezeichnung: examinierte Pflegefachkraft/ Krankenschwester

Position: Pflegefachkraft

Erforderliche Qualifikation: 3-jährige Ausbildung mit staatlichem Examen

Bereich: Pflege und Behandlungspflege

Ziel der Stelle:

  • Eigenverantwortliche Erfüllung der anfallenden medizinischen, pflegerischen, dokumentarischen Tätigkeiten
  • Kundengerechte Ausführung von Aufgaben unter Berücksichtigung von aktuellen Pflegetechniken in Bezug auf das jeweilige Krankheitsbild
  • Berücksichtigung der aktuellen Pflegewissenschaft bei der täglichen Arbeit
  • Berücksichtigung der Qualitätskriterien und gesetzlichen Vorgaben
  • Sicherstellung der Pflegequalität in allen drei Ebenen
  • Weitergabe von Informationen an alle an der Pflege Beteiligten

Persönliche Eigenschaften des Stelleninhabers:

  • Zuverlässigkeit
  • Pünktlichkeit
  • Ehrlichkeit
  • Verschwiegenheit
  • Einfühlungsvermögen
  • Fähigkeit, sich abgrenzen zu können
  • Innovationsbereitschaft
  • Lernbereitschaft

Aufgaben und Tätigkeiten:

  • Durchführung von Grundpflege (SGB XI)
  • Durchführung von Behandlungspflege (SGB V)
  • wirtschaftlicher Umgang mit Pflegemitteln und Pflegehilfsmitteln
  • Sach- und fachgerechte Dokumentation
  • Verantwortlichkeit für Pflegeanamnese, Biografie, Pflegeplanung und Evaluierung
  • Entwicklung von neuen Konzepten in Zusammenarbeit mit dem Qualitätsbeauftragten
  • Führen von Gesprächen mit allen an der Pflege Beteiligten
  • aktive Teilnahme an DienstbesprechungenEinarbeitung von neuen Mitarbeitern

Anforderungen:

  • Kommunikationsbereitschaft
  • Flexibilität
  • Aufnahmebereitschaft
  • Teamfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Gepflegtes Äußeres
  • Führerscheinklasse B
  • Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (10 -15 Std. jährlich)

Neben den hier und in der Anlage aufgeführten Aufgaben und Tätigkeiten sind Sie als Stelleninhaber verpflichtet, auch andere Ihrer Vorbildung und Ihren Fähigkeiten entsprechende Einzelaufträge auszuführen, die dem Wesen nach zum Aufgabengebiet gehören oder betrieblich notwendig sind.

 

Grundpflege:

Kompetente Versorgung der Patienten entsprechend der Inhalte der Leistungskomplexe des SGB XI und der Leistungen nach SGB V und BSHG,

 

Hauswirtschaftliche Versorgung:

Kompetente Versorgung der Patienten entsprechend der Inhalte der Leistungskomplexe des SGB XI und der Leistungen des SGB V und BSHG.

 

Behandlungspflege:

Kompetente Versorgung der Patienten entsprechend der ärztlichen Anordnungen nach SGB V.