Stellenbeschreibung dreijährig examinierte(r) Altenpflegerin und -pfleger

1. Bezeichnung der Stelle

Altenpflegerin / Altenpfleger

 

2. Ziele

Der Stelleninhaber pflegt und berät den Patienten ganzheitlich nach dem vorliegenden Pflegeleitbild und den eingeführten Pflegestandards im Sinne des Betriebes. Er ermöglicht und fördert die Laienpflege durch Anleitung, Beratung und Begleitung.

 

3. Arbeitszeit und Urlaubsregelung

40 Wochenstunden, Fünf-Tage-Woche, bedarfsorientierter Einsatz. Die Urlaubs-regelung erfolgt laut Arbeitsvertrag.

 

4. Stellung im ambulanten Pflegedienst

Direkte Vorgesetzte: Pflegedienstleitung / stellvertretende Pflegedienstleitung.

Gleichgestellt: Alle dreijährig examinierten Pflegefachkräfte.

Weisungsbefugt: Krankenpflegerhelfer(in), sowie Altenpflegerhelfer(in) und Arzthelfer(in). Bei der Delegation von Aufgaben bleibt die Verantwortung bei der delegierenden Person.

Vertretung: Eine von der Pflegedienstleitung bzw. stellvertretenden Pflegedienstleitung bestimmte dreijährig examinierte Pflegefachkraft.

Bei Übernahme von Aufgaben die aus dem Qualitätsmanagement resultieren, sind diejenigen auch weisungsberechtigt gegenüber den dreijährig examinierten Pflegefachkräften.

 

5. Fachliche und persönliche Voraussetzungen

5.1. Ausbildung

Abgeschlossene Ausbildung: Altenpflegerin / Altenpfleger

 

5.2. Spezielle Anforderungen

  • Lernbereitschaft
  • Teamfähigkeit
  • Flexibilität
  • Kreativität sowie ein hohes Maß an Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
  • Körperliche und seelische Stabilität

 

6. Aufgaben

Beim Wahrnehmen der Aufgaben werden alle relevanten rechtlichen Bestimmungen befolgt:

  • Mutterschutz
  • Arbeitsrechtliche Bestimmungen
  • Medizingerätebestimmungen
  • Vorschriften der Berufgenossenschaft und Hygiene
  • Schweigepflicht
  • Datenschutz.

Der Stelleninhaber hat nach Anweisung seiner direkten Vorgesetzten weitere Aufgaben zu erfüllen, die ihm auf Grund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten aus betrieblicher Notwendigkeit (vorübergehend) übertragen werden.

 

6.1. Planung, Organisation, Ausführung und Kontrolle

Aufnahme von Patienten.

Durchführung von Grund- und Behandlungspflege, Hauswirtschaftliche Betreuung im Rahmen SGB XI und SGB V.

Ausführung ärztlicher Verordnungen.

Unterstützen und Motivieren des Patienten unter Berücksichtung der individuellen Bedürfnisse.

Anlegen, Aktualisieren und Führen der Patientendokumentation nach den Richtlinien des MDK §§ 80 SGB XI in der ambulanten Pflege.

Durchführung von Pflegegutachten nach §§ 37 SBG XI.

Individuelle Pflegeberatung der Angehörigen über z. B. Pflegefragen und Hilfsmittel.

 

6.2. Zusammenarbeit und Kommunikation

Informationsweitergabe an die Pflegedienstleitung / stellvertretende Pflegedienstleitung über:

Veränderungen in der Pflege und Therapie.

  • Außergewöhnliche Vorkommnisse im Rahmen der Pflege. Beschwerden der Pflegebedürftigen, Angehörigen, Ärzten und Therapeuten usw.

Kooperation mit den Angehörigen. Austausch von Beobachtungen und Weitergabe relevanter Informationen und Erfahrungen.

Kooperation mit den behandelnden Ärzten und anderen an der Pflegesituation Beteiligten:

  • Krankengymnasten
  • Logopäden
  • Sozialarbeitern
  • Sanitätshäusern
  • Apotheken.

Kollegiale Zusammenarbeit  im Pflegedienst und Unterstützung in belastenden Situationen.

 

6.3. Organisation und Verwaltung

Der reibungslose Ablauf in der Pflege wird durch Kommunikation untereinander organisiert. Die Pflegedienstleitung / stellvertretende Pflegedienstleitung ist darüber zu informieren.

  • Korrekter Umgang mit Patienten-/Personaldaten
  • Patienten- und Personallisten
  • Haustürschlüssel der Pflegebedürftigen

Korrektes Durchführen der Pflege und Wartung des Dienstfahrzeugs.

Übernahme der Rufbereitschaft.

Begleitung der Verbandvisite.

Einarbeitung und Einführung neuer Mitarbeiter in der Pflege.

  • Korrekte Führung der Leistungsnachweise
  • Durchführungsnachweise
  • Dokumentation
  • Tourenpläne
  • Übergabebuch
  • Fahrtenbuch

Korrekte Führung der Stundenabrechnung und Abgabe zum vereinbarten Zeitpunkt.

Fristgerechte Abgabe von Urlaubs- und Freizeitwünschen.

Wirtschaftlicher Umgang mit Pflegemitteln, Pflegehilfsmitteln.

Ordnungsgemäßer Umgang mit Arbeitsmaterial (z. B. Autos, Pflegetaschen und Inhalt, Hilfsmittel).

Meldung von Schäden an Arbeitsmaterial (z. B. Autos, Pflegetaschen und Inhalt, Hilfsmittel) bei der Pflegedienstleitung / stellvertretenden Pflegedienstleitung.

Aktive Teilnahme und Gestaltung von Dienstbesprechungen, Fortbildungen und Qualitätszirkeln.

 

7. Befugnisse und Verpflichtungen

Der Stelleninhaber hat das Schlüsselrecht über die Büroräume.

Er kann während der Rufbereitschaft selbstständig über das Hinzuziehen von weiteren Mitarbeitern entscheiden.

Der Besitz einer Fahrerlaubnis mit dem Führerschein Klasse 3 (B) ist zwingend erforderlich. Bei einem Führerscheinentzug oder Fahrverbot ist die Pflegedienstleitung / stellvertretende Pflegedienstleitung sofort zu informieren.